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Aufnahme
- Telefonische oder mündliche Anfragen des Jugendlichen, der Eltern oder einer einweisenden Behörde
- Erstes Vorstellungsgespräch des Jugendlichen allein oder zusammen mit einer Person der einweisenden Stelle, den Eltern oder deren Stellvertreter im Heim (Besichtigung der Räumlichkeiten)
- Einladung des Jugendlichen zum Nachtessen im Heim, gegenseitiges Kennenlernen, Informationsaustausch
- Festsetzung der Frist für den Aufnahmeentscheid des Teams und der Entscheidung des Jugendlichen
- Klärung des Erziehungsauftrages und der Finanzierung des Heimaufenthaltes (Kostengutsprache)
Kosten
Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Zürich | gem. kantonalen Vorgaben |
Jugendliche mit ausserkantonalem Wohnsitz | gem. kantonalen Vorgaben |
Berufliche Eingliederung durch die IV | gemäss Tarifvertrag |